AGB

Lieber Gast, hallo Freunde unserer Camp Reisen,
die Firma Greb Media Event GmbH, bietet dir in ihrem Katalog, bzw. auf ihren Internetseiten verschiedene Camp Reisen und Produkte an. Zu einem Gelingen deines Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit dir in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen wollen.
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dir und der Greb Media Event GmbH (nachfolgend GME genannt) zu Stande kommenden Reisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lese dir diese Bestimmungen deshalb genau durch. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle anderen angebotenen Leistungen (Ausflüge, Mietwagen, Kurse usw.) der GME.
Abweichungen in der jeweiligen Camp Ausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für deine Mitreisenden

1.1 Für alle Buchungswege (z.B. bei einem Instruktor, im Reisebüro, direkt bei GME, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Camp Ausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweiligen Camps, soweit diese bei der Buchung bereits vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit dir zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden.
b) Du hast für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die du die Buchung vornimmst, so wie für deine eigene auch gerade zu stehen, außer deine Mitreisenden erklären ausdrückliche und gesonderte das sie selber die Verpflichtung aus der Vereinbarung übernehmen.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das sich GME für die Dauer von zehn Tagen gebunden fühlt. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und du uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen uns ausdrücklich vereinbart ist.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Camp Anmeldung) bietest du uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Bestätigung per Mail durch die GME zustande. Wir übermitteln schnellstens nach Vertragsschluss eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dir ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie dir in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. per Email).
1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird dir in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Zur Korrektur deiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht dir eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung.
c) Mit Betätigung des der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietest du uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
d) Wir bestätigen dir den Eingang deiner Camp Anmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg (Eingangsbestätigung).
e) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung begründet für dich keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.
f) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald dir Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugegangen ist.
1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbes. Telefonanrufe, E-Mails, SMS sowie Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.

2. Bezahlung / Reiseunterlagen
2.1 Bei Buchung werden 30% als Anzahlung sofort fällig, außer es gibt eine entsprechende Schriftliche Vereinbarung wie (eine Ratenzahlung). Bei Sonderangeboten kann diese Regelung abweichen. Allgemein gilt aber das wir nur Zahlungen annehmen dürfen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dir der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in verständlicher weise übergeben wurde. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Reisebeginn fällig.
2.2 Bei Sonderangeboten wie PINK Friday sin 100% des Reisepreises sofort fällig. Bei Ratenzahlungen berechnen wir einen Mehraufwand von 5,5% des Camp Preises.
2.3 Bei Bezahlung per Lastschriftverfahren SEPA, Kreditkarte erfolgt die Belastung deines Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen.
2.4 Solltest du die Anzahlung/Restzahlung nicht nach den entsprechenden Zahlungsfälligkeiten erbringen, obwohl GME zu den Vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und der Informationspflicht gesetzlich nachgekommen ist und kein Zurückbehaltungsrecht besteht, ist GME nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten und dir die Rücktrittskosten zu Belasten.
(Mehr zu den Kosten unter Ziffer 3)
2.5 Die Reiseunterlagen erhält du direkt nach Buchung. Weitere Informationen zu deinem Camp werden dir 5 Tage vor Beginn per E-Mail zugestellt. Bei kurzfristiger Buchung innerhalb von 24 Stunden.

3. Solltest du vor Camp Beginn zurücktreten / Rücktrittskosten
3.1 Du kannst jederzeit vor Camp Beginn zurücktreten. Deinen Rücktritt ist der GME zu erklären, auch wenn er über einen Reisevermittler gebucht wurde. Bitte sende deinen Rücktritt in schriftlicher Form per E-Mail oder per Einschreiben an
3.2 Solltest du vor Camp Beginn zurücktreten, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir können aber eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von GME zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von GME unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
3.3 Die Höhe der Entschädigung hat GME unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Camp Beginn pauschalisiert.
3.4 Dir bleibt das Recht in jedem Fall gestattet, GME nachzuweisen die uns zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.
3.5 GME behält sich das Recht vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere Entschädigung zu berechnen, wenn GME nachweisen kann das wesentlich höhere Kosten) wie durch die Pauschale abgedeckt) entstanden sind. GME ist verpflichtet die höheren Kosten zu beziffern und zu begründen.
3.6 Ist GME infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leistet GME unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung die Zahlung.
3.7 In Ausnahmefällen versucht GME auf ein Anderes Camp umzubuchen. Für die Umbuchung berechnet GME einmalig 30,-€. Der Ausnahmefall hängt vom Zeitpunkt des Rücktritts ab und ob GME den Verlorenen Platz durch eine andere Person ersetzten kann. Eine Umbuchung ist nur einmalig möglich. Sollte der Umgebuchte Platz ein weiteres mahl nicht genutzt werden bzw. es wurde ein weiterer Rücktritt erklärt so fallen 100% Entschädigung an

4. Entschädigungspauschalen
Die Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs deiner Rücktrittserklärung bei uns abhängig. Hast du mehrere Reiseleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Hotel und Camp), so ist die Entschädigung anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.

4.1 Bei Pauschalen Camp Reisen. Nur Hotel Buchungen, nur Camp Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Tauch-, Surf-, Wander-, Sportausflügen (außer Eintrittskarten)
– 10 Tage nach Camp Buchung 0%
– bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 30%
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35%
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40%
– bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%
– bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 55%
– bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%
– ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 90%

4.2 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten (z.B. Katamaran, Parks, Fähren) betragen 100%, da es sich hierbei um eine vermittelte Reiseleistung handelt die nicht Erstattungsfähig ist.

5. Leistungsänderungen vor Camp Beginn
5.1 Sollten Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von GME nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind GME vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Dies betrifft auch den Fall das ein Instruktor ausfällt und ersetzt werden muss. Das Recht auf spezifische Personen besteht nicht.
5.2 GME ist verpflichtet, dich über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund durch (z.B. E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar und auf verständlicher Weise zu informieren.
5.3 Sollte der Fall einer erheblichen Änderung oder einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von deinen besonderen Vorgaben sind eintreten , bist du berechtigt, innerhalb einer von GME gesetzten angemessenen Frist:
A: entweder die Änderung anzunehmen
B: oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
C: oder die Teilnahme an einem Ersatz Camp zu verlangen, wenn GME eine solche Reise angeboten haben.

Du hast die Wahl auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Erfolgt GME keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
5.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte GME für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dir der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

6. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
6.1 Nach Vertragsabschluss hast du im Regelfall keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Solltest du dennoch den Wunsch haben umzubuchen (wenn möglich) so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt. Wir müssen dir daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet GME nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,-€. Es bleibt dir insoweit der Nachweis gestattet, die GME zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Bearbeitungsgebühr.
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil GME dir keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
6.2 Dein gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von GME durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt dir ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie GME 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmst du einzelne Reiseleistungen (z.B. Sportstunden, Kurse usw.), zu deren vertragsgemäßer Erbringung GME bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die dir zuzurechnen sind, hast du keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Das gilt auch wenn du dich auf dem Camp verletzten solltest. (Reiseabbruchsversicherung wird dringend empfohlen) Dies gilt nicht, soweit solche Gründe dich nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. GME wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

8. Rücktritt wegen zu wenigen Teilnehmern / Mindestteilnehmerzahl
8.1 GME kann bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem dir vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall ist GME verpflichtet, dich unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und dir die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir dich davon unter- richten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 21 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, deine Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
8.2 Bei Ausflügen wie Katamaran, Ausflugsprogramme usw. kann GME bis 24 Stunden vor Antritt bei Nichterreichen einer Mindestzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Beschreibung hingewiesen wurde. Wird der Ausflug aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir dir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 21 Tagen deine Zahlungen auf den Ausflug zurück.

9. Kündigung durch dein Verhalten
GME kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt des Camps den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn du die Durchführung des Camps ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig störst oder du dich in einem solchen Maß vertragswidrig verhältst, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigt GME den Vertrag, so behält GME den Anspruch auf den Reisepreis. Sollten durch Verhaltensbedingte Kündigungen Zusatzkosten entstehen, ist GME berechtigt diese an dich weiter zu geben. Die Kündigung des Vertrages kann auch Mündlich ausgesprochen werden durch Vertreter der GME auf dem Camp.

10. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
GME weißt hier auszugsweise auf die gesetzlichen Regelungen des BGB hin.
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“

11. Deine Mitwirkungspflichten
11.1 Reiseunterlagen
Solltest du keine Reiseunterlage von GME oder dem Reisevermittler bekommen haben, teile uns das bitte unverzüglich mit.
11.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Sollte dein Camp nicht Mängelfrei sein, so kannst du Abhilfe verlangen. Das verlangt deine Mitwirkung. Deshalb bist du verpflichtet alles Zumutbare zu tun, zu einer Behebung des Mangels beizutragen. Einstehenden schaden möglichst gering zu halten oder zu vermeiden. Wenn GME infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, steht dir weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu. Du bist verpflichtet, deine Mängelanzeige unverzüglich uns anzuzeigen oder einem Vertreter von GME. Vertreter von GME sind nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen.
11.3 Fristsetzung vor Kündigung
Willst du den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hast du uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn GME die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
11.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
a. GME weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und – Verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von dir unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige „P.I.R.“ der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
b. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
12.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
12.3 Gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt.
12.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich eine Fremdleistung ist und so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für dich erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
12.5 Wir haften jedoch, wenn und soweit für deinen Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch GME ursächlich war.
12.6 Hinweis zur Haftung:
Der Teilnehmer ist auf eigenes Risiko und Gefahr bei den GME Camps dabei. Für Kleidung, Wertgegenstände u.ä. wird keine Haftung übernommen. GME übernimmt keinerlei Haftung für materielle oder immaterielle Schäden, gleichgültig auf welche Art und Weise diese entstanden sind. GME schließt jede Haftung für Schäden, die Minderjährigen entstehen, aus. Die Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen. GME übernimmt keine Haftung für Unfälle mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Instruktor. Sachbeschädigungen in den Trainingsräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat.

13. Geltendmachung von Ansprüchen
13.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 – 7 BGB hast du gegenüber GME geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Wir empfehlen Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.
13.2 GME ist immer bemüht im Streitfall eine Einvernehmliche Lösung zu finden. GME nimmt daher auch bei Verbraucherstreiteilegungen freiwillig mit.

14. Verjährung
Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber GME verjähren im Falle der Buchung einer Reise nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB.

15. Reiseschutz
GME weist ausdrücklich darauf hin das in unsren Angeboten keine Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung) enthalten sind. Wenn du vor Camp Beginn von deinem Camp Reise zurücktrittst, entstehen Stornokosten. Bei Camp Abbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen Rundum Schutzes. Er beinhaltet neben der Reiserücktritts-, Abbruchsversicherung einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.

16. Datenschutz
16.1 GME erhebt bei deiner Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von GME elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist – an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und Fluggesellschaften übermittelt. Wenn du bei der Buchung deiner Reise deine E-Mail-Adresse angibst, verwenden wir diese, um dich über vergleichbare Reiseangebote zu informieren. Solltest du die Zusendung von Informationen nicht wünschen, kannst du dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür kosten entstehen.
16.2 Wichtige Erklärung zum Datenschutz auf den GME Camps so wie Einverständniserklärung bei Abschluss eines Reisevertrages
Veröffentlichung von Fotos, Videos und Texten im Internet sowie den üblichen Social-Media-Kanälen wie Facebook, Instagram, Google und Twitter. Des Weiteren über die Nutzung für Printmedien wie Magazine und Fotobücher.
Hiermit erteile ich die Erlaubnis und Einverständnis, dass Fotografien, Videos und Texte, im Zusammenhang der Homepage / Social Media & Print veröffentlicht werden dürfen. Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber der GME für Art und Form der Nutzung der Homepage / Social Media & Print zum Beispiel für das Runterladen von Bildern und deren anschließender Nutzung durch Dritte. GME verpflichtet sich die entstandenen Fotos und Daten nicht an Drittnutzer wissentlich weiter zu geben.
Nach § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) ist eine Veröffentlichung grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung der Abgebildeten eingeholt wurde. Allerdings ist nach § 23 KUG eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden, oder sie „Personen der Zeitgeschichte“ bzw. Teil einer Versammlung / Veranstaltung sind.
Wir weisen darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.
Des Weiteren erkläre ich das ich damit einverstanden bin, dass Filmaufnahmen von meiner Person durch TV Sendern auf dem Camp produziert werden können.
Solltest du damit nicht einverstanden sein, so ist uns das vor Beginn deiner Reise Mitzuteilen.

Greb Media Event UG (haftungsbeschränkt)
Untere Schloßgasse 3
91413 Neustadt / Aisch

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+49(0)-1777363943
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Volksbank Remseck e.G
IBAN: DE32600699050018616003
BIC: GENODES1REM

Geschäftsführer: Tobias Greb
Handelsregister 16642
Amtsgericht Führt
DE 317147994

(Stand: August 2018)